Verkaufsprozess
- Der Käufer stellt ein LOI (Letter Of Intent) aus.
- Der Verkäufer oder Exportmakler (als Vertreter des Verkäufers) stellt ein SCO (Soft Corporate Offer) aus.
- Der Käufer sendet das SCO unterschrieben und abgestempelt zurück.
- Der Käufer stellt ein ICPO (Irrevocable Corporate Purchase Order) aus.
- Zusammen mit der ICPO sind folgende Unterlagen unbedingt erforderlich:
- Vorlage eines Kapitalnachweises (POF) in Form eines Bankbestätigungsschreibens (BCL) oder einer Bereitschaftserklärung (RWA) mit einem Mindestwert in Höhe einer Überweisung,
- Vorlage der Einfuhrgenehmigung der Regierung des Einfuhrlandes,
- Kopie des Reisepasses des Käufers,
- CIS (Customer Information Sheet - Kundeninformationsblatt)
- Zusammen mit der ICPO sind folgende Unterlagen unbedingt erforderlich:
- Der Verkäufer oder Exporteur (mit GACC/AQSIC für China) sendet:
- Entwurf des SPA (Sales and Purchase Agreement - Kaufvertrag)
- PI (Proforma Invoice - Proforma-Rechnung)
- Entwurf des SBLC (Standby Letter of Credit - Standby-Akkreditiv), der von der Bank des Käufers auszufüllen ist.
- Der Käufer sendet zurück:
- Entwurf des SPA (Kaufvertrags) gestempelt, unterschrieben und gescannt oder im PDF-Format per E-Mail, der bis zum Austausch der Kopien als rechtsgültiger und offizieller Kaufvertrag gilt.
- PI (Proforma-Rechnung) gestempelt und unterschrieben.
- Entwurf des SBLC, auszufüllen durch die Bank des Käufers.
- Nach Genehmigung des Entwurfs der SBLC durch die Bank des Verkäufers stellt die Bank des Käufers eine SBLC TRANSFERABLE oder DLC (Documentary Letter of Credit – Dokumentenakkreditiv) TRANSFERABLE (MT760 oder MT700) als Zahlungsgarantie für einen Monat aus und stellt außerdem eine MT103 als Zahlungsmethode aus. Das Bankinstrument muss übertragbar, unwiderruflich, teilbar, funktionsfähig, erneuerbar und von einer der 100 führenden Banken bestätigt sein.
- Nach Eröffnung des Bankinstruments sendet die Bank des Verkäufers der Bank des Käufers die 2 % PB (Performance Bond) auf den Wert einer Sendung und den POP (Proof of Product - Produktnachweis) zu.
- Der Käufer erhält ein Bestätigungsschreiben, Inspection SGS S.A. - CIQ (China Entry-Exit Inspection) oder ähnliches im Verladehafen.
- Innerhalb von 30 Tagen wird das Schiff beladen.
- Nach der Verladung sendet der Verkäufer die Versanddokumente zur Zahlung per MT103 an die Bank des Käufers.
- Zahlung per MT103 erfolgt. (Wenn keine Zahlung per MT103 erfolgt, wird die SBLC/DLC-Garantie automatisch aktiviert.
- Freigabe des Schiffes mit folgenden Versanddokumenten:
- Inspektionszertifikat von SGS S.A. Handelsrechnung
- Ursprungszeugnis
- Pflanzengesundheitszeugnis
- Strahlungsfrei-Zertifikat
- Frachtbrief
- Gewicht und Qualität, ausgestellt von SGS S.A.
- Packliste in dreifacher Ausfertigung
- Begasungszertifikat
- Versicherungszertifikat
